
Die BaFin wird von einem Präsidenten geleitet. Dieser hat als ständigen Vertreter einen Vizepräsidenten. Beide werden auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Bundespräsidenten ernannt. Der Präsident führt die Geschäfte der BaFin und verwaltet deren Vermögen nach Massgabe des Fin DAG und der Satzung unbeschadet der Weisungsrechte de...
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